Pflegegrad

Wie erhalte ich einen Pflegegrad?

Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegegrades ist die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse. Dieser wird an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergeleitet, welcher Ihnen schriftlich einen Termin zur Begutachtung mitteilt.

Woher bekomme ich die Anträge?

Den Antrag können Sie telefonisch oder persönlich von Ihrer Krankenkasse anfordern. Viele Krankenkassen haben das Formular zum Ausdrucken auf ihrer Internetseite.

Wie läuft die Begutachtung ab?

Der Gutachter kommt zum vorher schriftlich mitgeteilten Termin in Ihre Häuslichkeit. Beim Hausbesuch stellt er fest, wie selbstständig Sie Ihren Alltag gestalten können und wobei Sie Hilfe benötigen. Es werden auch Empfehlungen zu Hilfsmitteln oder ggf. zur Wohnraumanpassung gegeben. Nach dem Besuch wird ein Gutachten mit den Ergebnissen und Empfehlungen an Ihre Pflegekasse versandt, welche Sie dann über Ihre Eingradung informiert.

Auf was muss ich achten?

Beim Erfassen des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche betrachtet und unterschiedlich gewichtet:
1. Mobilität:
Wie selbstständig kann man sich bewegen und seine Körperhaltung ändern?
Ist das Fortbewegen in der Wohnung möglich?
Wie sieht es mit Treppensteigen aus?
2. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Wie häufig benötigt jemand Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten?

3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Wie findet man sich örtlich und zeitlich zurecht?
Kann man für sich selbst Entscheidungen treffen?
Kann man Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
4. Selbstversorgung:
Wie selbstständig kann man sich im Alltag bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken und beim An- und Auskleiden versorgen?

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
Welche Unterstützung braucht man im Umgang mit seiner Krankheit und bei Behandlungen?
Wie oft ist Hilfe bei Medikamentengabe, Verbandswechsel oder bei Arztbesuchen notwendig?
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Wie selbstständig kann man noch den Tagesablauf gestalten und planen oder Kontakte pflegen?
Seien Sie authentisch und sagen Sie offen, wobei Sie Hilfe benötigen und was Sie noch allein oder mit Unterstützung Ihrer Familie gut hinbekommen.

Wer hilft mir gegebenenfalls bei der Antragstellung?

Ihre Krankenkasse oder ein Pflegedienst Ihrer Wahl.

Wer begleitet mich gegebenenfalls bei der Begutachtung?

Es sollte möglichst ein an Ihrer Versorgung beteiligter Angehöriger anwesend sein. Falls bereits ein Pflegedienst Leistungen erbringt, wäre die Bezugspflegekraft sehr hilfreich.

An wen wende ich mich, wenn ich Hilfe bei der Pflege oder Hauswirtschaft benötige?

Wenden Sie sich an einen Pflegedienst Ihrer Wahl. Dieser wird Sie in einem Erstgespräch beraten und benötigte Unterstützung anbieten.

Bekomme ich vor Vertragsabschluss einen Kostenvoranschlag?

Der Abschluss eines Pflegevertrages inklusive Kostenvoranschlag ist verpflichtend für jeden Pflegedienst und sollte vor Leistungserbringung erfolgen. Zudem muss im Vertrag ein Widerrufsrecht eingeräumt sein.

Wie lang ist die Kündigungsfrist eines Pflegevertrages?

Normalerweise kann ein Pflegevertrag zum Ende des Monats oder auch mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dies ist im Vertrag festgelegt.

Kann ich die Leistungen jederzeit ändern?

Natürlich können Sie jederzeit die Leistungen an Ihre Bedarfe anpassen.